Standard Life – wird der Brexit zum finanziellen Wagnis für die Versicherten?

Versicherte der Standard Life Assurance erhalten Information über geplante Übertragung der Versicherungen

Erst kürzlich wurden die Versicherten der britischen Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life Assurance angeschrieben und darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Vorgriff auf den vom Vereinigten Königreich beschlossenen Brexit beabsichtigt sei, zahlreiche Lebensversicherungsverträge der Standard Life Assurance auf die in Dublin ansässige Standard Life International zu übertragen.

Davon sind auch zahlreiche deutsche Versicherungsnehmer betroffen, die eine Lebensversicherung bei der Standard Life Assurance abgeschlossen haben und in den letzten Tagen die umfangreichen Informationsunterlagen der Versicherungsgesellschaft erhalten haben.

Verschiedene dieser betroffenen deutschen Versicherungsnehmer werden bereits von Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Ober, die der Kanzlei unseres Mitglieds Rechtsanwältin Juliane Brauckmann angehört, beraten und vertreten.

Mögliche Nachteile der Übertragung für die Versicherungsnehmer?!

Diese beabsichtigte Maßnahme könnte erhebliche Folgen haben, soweit es um den Insolvenzschutz der von den Versicherungsnehmern auf die Lebensversicherungen eingezahlten Gelder geht.

Denn derzeit sind durch das „Financial Services Compensation Scheme“ (FCSC) die eingelegten Gelder geschützt. Es handelt sich hierbei um einen gesetzlichen Entschädigungsfonds des Vereinigten Königreichs, der vor Anspruchsverlusten im Fall einer Insolvenz schützen soll.

Der FSCS garantiert 100 Prozent der Ansprüche aus Lebensversicherungen, die von Versicherungsgesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich gezeichnet wurden, wenn diese insolvent werden.

Durch die beabsichtige Übertragung der Verträge auf die in Dublin ansässige Standard Life International Verlegung würde dieses wichtige Sicherungsmittel für eine Vielzahl von Verträgen wohl entfallen mit der Folge, dass im Fall einer Insolvenz eben dieser Entschädigungsfonds nicht greifen würde. In der Republik Irland gibt es auch keinen vergleichbaren Entschädigungsfonds.

Gutachten des Sachverständigen bietet keine Entscheidungshilfe

Es fragt sich insoweit, ob auch ohne diesen Sicherungsfonds ein adäquater Schutz der Versicherten gewährleistet ist? Um diese Frage zu prüfen, wurde ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen. Das Gutachten wirft aus unserer Sicht aber mehr Fragen auf als es beantwortet.

Es heißt darin beispielsweise, dass „keine Gruppe von Versicherungsvertragsinhabern wesentlich benachteiligt wird“. Es bleibt die Frage, welche unwesentlichen Auswirklungen ganz offenbar eintreten werden und ob die Einschätzung des unabhängigen Sachverständigen überhaupt grundsätzlich zutreffend ist.

Unser Rat

Wir raten Betroffenen daher Ihre Verträge prüfen zu lassen. Dabei sollte geprüft werden, ob es sich empfiehlt den Vertrag fortzusetzen bzw. beitragsfrei zu stellen. Auch sollte geprüft werden, inwieweit Lösungsmöglichkeiten bestehen, insbesondere sollte geprüft werden, ob ein Widerspruch noch möglich ist und ob dieser der Kündigung vorzuziehen wäre.

Und schließlich ist immer auch zu prüfen, ob die Beratung bei Abschluss des Versicherungsvertrages den gesetzlichen Anforderungen genügt, oder ob insoweit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Wenn auch Sie eine Lebensversicherung bei der Standard Life Assurance besitzen, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung.

 

 

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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