Albis Finance AG verschickt Bettelbriefe

Wir hatten hier bereits am 23. Januar 2014 über die Zahlungsprobleme der Albis Finance AG (früher Nordlease AG) berichtet. Viele Verbraucher haben sich Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre über eine stille Beteiligung an dieser Gesellschaft beteiligt und haben vergeblich auf die versprochenen positiven Entwicklungen gehofft.

Waren anfangs tatsächlich Ausschüttungen bis zu den versprochenen 10% erfolgt, fließen nun seit Jahren keine Gelder mehr zurück. Bei fällig gewordenen oder gekündigten Beteiligungen werden Guthaben nicht ausgezahlt, angebliche negative Auseinandersetzungsguthaben werden zum Teil rigoros eingeklagt.

Nun verschickt die Albis Finance AG seit Ende März 2014 an die Inhaber von ungekündigten Beteiligungen Zahlungsaufforderungen. In den Schreiben wird mit Hinweis auf einen Jahresabschluss, der allerdings nicht beigefügt wird, auf die schlechte wirtschaftliche Situation der Firma hingewiesen und ein angeblich negatives Kapitalkonto des Anlegers oft von mehreren Tausend Euro erwähnt.

Es wird damit „gedroht“, dass sich dieses negative Kapitalkonto zukünftig noch negativer entwickeln kann und vorgeschlagen, den jetzigen negativen Kapitalsaldo auszugleichen und dadurch die Beteiligung zu beenden.

Unser Tipp:

Offenbar versucht die Albis Finance AG durch diese „Aktion“ und durch die Einholung „frischen Geldes“ die geschilderten finanziellen Probleme aufzufangen und ggf. eine Insolvenz abzuwenden. Anleger sollten sich aber nicht unter Druck setzen lassen. Es ist in keinster Weise ausgemacht, ob die genannten negativen Kapitalsalden überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe bestehen. Bisher hat die Firma in noch keinem der uns bekannten Fälle einen entsprechenden Nachweis geliefert.

Zwar können Anleger mit stillen Beteiligungen nach der Rechtsprechung zu den sogenannten Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft theoretisch zum Ausgleich solcher negativen Kapitalkonten verpflichtet sein. Ob und in welcher Höhe dieses nötig ist, sollte aber durch die genaue Überprüfung des konkreten Einzelfalles (z.B. auch anhand der Frage, ob und in welcher Höhe Ausschüttungen geflossen sind) geklärt werden.

Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. bieten diese Möglichkeit auch im Rahmen einer Erstberatung an. Rufen Sie unsere Mitglieder direkt an. Die Telefonnummern finden Sie z.B., wenn sie auf der Homepage auf ein Foto klicken.

Für Anleger, die für diese Auseinandersetzung die Deckung einer Rechtsschutzversicherung bekommen, könnte es sinnvoll sein, es gegenüber der Albis Finance AG auf die gerichtliche Klärung ankommen zu lassen.

Jetzt das Problem lösen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unverbindlich bei
Dr. Birte Eckardt anfragen



    Diesen Beitrag teilen