Ratensparpläne der Texxol Mineralöl AG

Bereits seit Mai 2016 warnt Stiftung Warentest vor der Texxol Mineralöl AG mit Sitz in Buchholz in der Nordheide. Begründet wird die Aufnahme in die „Warnliste Geldanlage“ der Stiftung Warentest mit dem Hinweis auf die Werbung der Texxol Mineralöl AG. Diese wirbt mit Ratensparplänen bzw. Sparplänen.

Aufgrund der Bezeichnung als Sparplan kann bei Anlegern der Eindruck entstehen, dass man mit monatlich kleinen Raten ab 50,00 Euro sicher Kapital aufbauen kann. Tatsächlich beteiligt sich der Anleger aber als stiller Gesellschafter an der Texxol Mineralöl AG und geht damit die vollen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung ein. Zur Verfügung stehen insgesamt 5 Vertragsmodelle mit unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten (Einmalanlage oder Rateneinlagen). Je nach Vertragsmodell sind Ausschüttungen möglich. Es gibt aber auch die Varianten ohne Ausschüttung, bei der erst am Ende der Laufzeit eine Auszahlung vorgesehen ist.

Die Verkaufsunterlagen legen den Schluss nahe, dass am Ende der Laufzeit das eingezahlte Kapital mit eventuellen Gewinnen insgesamt ausgezahlt wird. Dieses Ergebnis ist aber völlig ungewiss, da der Anleger auf Gedeih und Verderb der wirtschaftlichen Entwicklung der Texxol Mineralöl AG ausgeliefert ist.

Es besteht in jedem Fall das Risiko eines Totalverlustes der Einzahlungen. Da die Investitionen in Erdöl und Erdgas ausschließlich in US-Dollar erfolgen, die Auszahlung an den Anleger aber in Euro, kann sich allein aus den Währungsschwankungen ein Verlust ergeben. Da sich die Texxol Mineralöl AG über stille Beteiligungen refinanziert, ist der Erfolg davon abhängig, welche Beträge von Anlegern zur Verfügung gestellt werden. Zum Zeitpunkt des Gesellschaftsbeitritts steht gar nicht fest, ob für die geplanten Investitionen genügend Gesellschaftskapital eingesammelt werden kann.

Außerdem besteht ein sogenanntes „Blind-Pool“-Risiko. Darunter versteht man den Umstand, dass die Investitionen einer Gesellschaft bei Zeichnung der Beteiligung noch nicht feststehen. Des Weiteren ist die Veräußerbarkeit der Gesellschaftsanteile eingeschränkt, da es hierfür keinen geregelten Markt gibt. Da der Beitritt als stiller Gesellschafter erfolgt, ist die Position des Verbrauchers vergleichbar mit der eines Darlehensgebers. Während aber ein Darlehensgeber in der Regel über Sicherheiten für den Fall verfügt, dass das Darlehen nicht zurückgeführt wird, bestehen für den hiesigen Anleger keinerlei Sicherheiten. Mithin besteht nicht nur die Gefahr des Totalverlustes der bisher gezahlten Einlagen. Es besteht auch die Gefahr, dass der Verbraucher zur vollständigen Zahlung seiner Einlage verpflichtet wird, obwohl eine Rückzahlung möglicherweise nicht realisierbar ist.

Auf jeden Fall eignet sich die vorliegende Anlage nicht für Verbraucher, die ihr Geld sicher investieren wollen und auf eine jährliche Verzinsung bzw. vollständige Auszahlung ihrer Einlagen nach der Vertragslaufzeit angewiesen sind.

Betroffene sollten sich anwaltlichen Rat einholen. Zwar ist eine ordentliche Kündigung erst nach der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit möglich, bei einer fehlerhaften Beratung kann die Beteiligung aber außerordentlich gekündigt werden. Außerdem kann möglicherweise die Beitrittserklärung widerrufen werden. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. stehen Ihnen gerne zur Verfügu

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