Auch neue Widerrufsbelehrungen oft falsch

Bisher ist man allgemein davon ausgegangen, dass nur Darlehensverträge, die im Zeitraum von 2002 bis Juni 2010 geschlossen wurden, widerrufen werden können, weil die von den Banken danach verwendeten Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß sind. Jetzt zeigt sich jedoch allmählich, dass auch viele danach geschlossene Darlehensverträge widerrufen werden können, weil die Banken häufig Änderungen an der im Juni 2010 neu eingeführten Muster-Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge vorgenommen haben.
Zum Beispiel hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit ganz aktuellem Urteil vom 15.10.2015 festgestellt, dass ein am 07.04.2011 geschlossener Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde, weil die betroffene Bank in der Widerrufsbelehrung falsche Beispiele für Pflichtangaben angegeben hat.
Nach der betreffenden Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist unter anderem erst dann, wenn der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 BGB erhalten hat. Als Beispiele für die Pflichtangaben waren unter anderem „Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung“ und die „Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde“ in der Belehrung genannt. Dabei handelt es sich aber gar nicht um Pflichtangaben, die in dem streitigen Darlehensvertrag zu machen waren, weil das Darlehen durch eine Grundschuld besichert war. Nach der zutreffenden Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die Widerrufsbelehrung daher unwirksam, weil der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig angegeben ist.
Aus denselben Gründen hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 08.05.2015 festgestellt, dass ein mit der Kreissparkasse Verden am 08.04.2011 geschlossener Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde.
Dieselben Änderungen finden sich außerdem in Widerrufsbelehrungen der ING-DiBa.
Darlehensnehmer, die erwägen, ihre Darlehensverträge zu widerrufen, sollten schnell einen auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt einschalten, weil auf Druck der Bankenlobby ein Gesetz auf dem Weg ist, mit dem der Widerruf von Darlehensverträgen zum Juni 2016 abgeschafft werden soll. Die Mitglieder des Vereins für Verbraucherrechte e.V. helfen Ihnen gerne weiter.

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